Mitgliedschaft
Der Vorstand ist bestrebt, vorwiegend mit Sängerinnen und Sängern zu arbeiten, welche nicht ausschliesslich bei einem bestimmten Konzert und dessen Vorbereitung mitmachen, sondern sich im Interesse der kontinuierlichen Entwicklung des Chorklangs ebenfalls bei den wöchentlichen Chorproben und den Kirchenauftritten engagieren. Der Status als reine ProjektsängerIn soll die Ausnahme bleiben.
Über die Aufnahme in den Chor entscheidet der Vorstand aufgrund des Antrags der Dirigentin / des Dirigenten.
Es gibt verschiedene Formen, im Chor und im Verein mitzumachen:
Auszug aus den Statuten
Art. 3a Mitgliedschaft:
- Der Verein besteht aus Aktiv - und Passivmitgliedern.
Art. 3b Gastsänger/-innen:
- Der Chor bietet, falls in den Registern Platz vorhanden ist, die Möglichkeit, als Gastsänger/-sängerin ohne Vereinszugehörigkeit mitzusingen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Antrag der Dirigentin/des Dirigenten. Gastsänger/-sängerinnen bezahlen den Mitgliederbeitrag und die Noten. Sie verpflichten sich zum regelmässigen Besuch der Gesangsproben. Sie sind in Vereinsangelegenheiten nicht stimmberechtigt.
Art. 3c Projektsänger/-innen (Zuzüger):
- Als Projektsänger/-sängerin (Zuzüger) gilt, wer durch die Dirigentin/den Dirigenten oder den Vorstand für die Unterstützung des Chores bei einem Projekt angefragt wurde. Projektsänger/-sängerinnen bezahlen weder Mitgliederbeitrag noch Noten. Sie sind in Vereinsangelegenheiten nicht stimmberechtigt.
Als Aktivmitglied haben Sie das Mitsprache- und Stimmrecht und beteiligen sich am Chor- und Vereinsleben. Sie bezahlen den Mitgliederbeitrag und die Noten.
Sie sind grundsätzlich am Mitsingen im Chor interessiert, möchten aber nicht Aktivmitglied werden? Dann können Sie sich als Gast anmelden und bezahlen den Mitgliederbeitrag und die Noten. An der Generalversammlung dürfen Sie natürlich gerne dabeisein, haben aber kein Antrags- und Stimmrecht.
Sie singen mit, weil die Dirigentin / der Dirigent oder ein Mitgleid des Vorstandes Sie für die Unterstützung des Chors bei einem besteimmten Projekt angefragt hat. Wenn Sie dafür nicht Aktiv- oder Gastmitglied werden möchten, gelten Sie als Projektsängerin / Projektsänger und bezahlen weder Beitrag noch Noten.
Und wenn Sie uns einfach unterstützen wollen, ohne bei uns mitzusingen, freuen wir uns über Ihre Passivmitgliedschaft.
Mitgliederbeiträge aktuell (seit 2018)
Kategorie |
Normalbeitrag
|
Jugendliche in Ausbildung
|
Beitrag / Noten (ca.) | Beitrag / Noten | |
Mitglieder (Aktiv) | 220.00 / 30.00 | 50.00 / 00.00 |
Mitglieder / Ehepaare (Aktiv, pro Paar) |
400.00 / 60.00 | |
Gäste | 220.00 / 30.00 | 50.00 / 00.00 |
Gäste / Ehepaare (pro Paar) |
400.00 / 60.00 | |
Projekt-SängerInnen | 00.00 / 00.00 | 00.00 / 00.00 |
Passivmitglied | 30.00 (minimal) |
Bankverbindung
Raiffeisenbank Bielersee, 2501 Biel
Chor Ipsach, IBAN-Nummer CH53 8080 8005 6126 8386 3
© Chor Ipsach
Fotos ohne Namensnennung: Carole Lauener
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